Ein Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen hat unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich ist der Rücktritt nur, wenn er zum frühestmöglichen Zeitpunkt erklärt wird, zu dem dies in zumutbarer Weise erwartet werden kann.
BAföG-Leistungen sind auf Hartz IV-Leistungen anrechenbar.
Aus der Abwägung der Interessen zwischen dem Unterhaltsberechtigten und dem Unterhaltspflichtigen kann sich die Pflicht ergeben, am Studienort zu wohnen.
Die Formulierung, ein angestellter Rechtsanwalt dürfe seinen Arbeitsplatz verlassen, „wenn dies seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Einzelfall zwingend erforderlich macht“ , genügt nicht für im Anwaltsberuf erforderliche Unabhängigkeit.
Angestellte Anwälte dürfen nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden.
Von Promotionsberatern an die Universität Hannover vermittelte Juristen dürfen den Doktortitel behalten.