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Jura Journal 3/2011
Magazin für junge Juristen


Das Jura Journal 1/2012

erscheint am 24. Januar 2012


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Übungskurzvorträge aus dem öffentlichen Recht

Auflistung von Übungskurzvorträgen aus dem öffentlichen Recht für das Assessorexamen in Zeitschriften von 2000-2010.


Rechtskraft – Übungsfall 1

Die Teilklage

Sachverhalt:
A macht gegen B Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Er klagt zunächst – unter Einräumung einer Mithaftung von 25 % - 75 % seines Sachschadens von 6.000,- €, 75 % einer Wertminderung von 400,- €, 75 % eines Gepäckschadens von 600,- € sowie für ein Schleudertrauma, Prellungen und eine Platzwunde ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Mindestinteresse er mit 750,- € beziffert, ein.
Auf seine Klage hin spricht ihm das Landgericht, das im Urteil nur von einer Haftungsverteilung 60:40 zu seinen Gunsten ausgeht, insgesamt 4.800,- € zu und weist die Klage im Übrigen ab. In den Urteilsgründen werden für begründet erachtet: 3.600,- € für den Sachschaden, 240,- € für die Wertminderung, 360,- € für den Gepäckschaden sowie 600,- € Schmerzensgeld. Das Urteil wird rechtskräftig.


Rechtskraft – Übungsfall 2

Die Doppelleistung

Sachverhalt:
Wir setzen den Fall des Mieters aus dem Artikel fort, der seine Miete für März 2011 schon vor Prozessbeginn bezahlt hatte. Im Prozess hat er ja keinerlei Chancen mehr, und diesen Umstand nützt sein (unseriöser) Vermieter gnadenlos aus: Er vollstreckt die Miete für März 2011 noch einmal, hat sein Geld also jetzt zweimal bekommen.
Hat der Mieter wenigstens Chancen, eine Miete wieder zurück zu erhalten?


Rechtskraft – Übungsfall 3

Die verspätete Aufrechung

Sachverhalt:
A streitet mit B über die Berechtigung einer Werklohnforderung. B erhebt verschiedene Einwendungen, die sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zunehmend als unbegründet erweisen. Da präsentiert er im letzten Verhandlungstermin eine streitige Gegenforderung und erklärt die hilfsweise Aufrechnung mit dieser. Das Gericht weist die Aufrechnung im Hinblick auf eine zusätzlich notwendige Beweisaufnahme für verspätet und gibt der Klage des A statt. Nachdem das entsprechende Urteil rechtskräftig geworden ist, erhebt B nun seinerseits Klage gegen A, deren Gegenstand die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung ist. A wendet Unzulässigkeit wegen entgegen stehender Rechtskraft ein.


Rechtskraft – Übungsfall 4

Die entgangene Anfechtung

Sachverhalt:
B hat von A ein Haus gekauft. Es wurde der übliche notarielle Kaufvertrag über gebrauchte Objekte abgeschlossen, der einerseits beinhaltet, dass dem Verkäufer verborgene Mängel nicht bekannt sind, und weiter beinhaltet, dass gekauft ist wie besichtigt und unter Gewährleistungsausschluss für Mängel, es sei denn, dass diese arglistig verschwiegen worden seien.

Tatsächlich wies das Haus, wie dem A auch bekannt war, Feuchtigkeitsschäden auf, auf die A nicht hingewiesen hatte.


Rechtskraft – Übungsfall 5

Der günstige Flachbildfernseher

Sachverhalt:
A bietet über eine Internetplattform einen gebrauchten (Alter: 6 Monate) Flachbildfernseher zu einem Preis von 390,- € (Zeitwert: 550,- €) zum Verkauf an. A hatte diesen Fernseher auf Kredit erworben; zu Gunsten seines Verkäufers war ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Da A lediglich die Anzahlung geleistet hat, ist zum Zeitpunkt des Internetangebots auch schon die Herausgabeklage des Verkäufers gegen ihn anhängig.


Versäumnisurteil – Übungsfall 1

Der missachtete Rechtsanwalt

A beantragt für eine beabsichtigte Klage gegen B, die er ausdrücklich nur bei einem Erfolg seines Antrags erheben will, Prozesskostenhilfe. Nach Zustellung dieses Antrags an B meldet sich für diesen als Bevollmächtigter Rechtsanwalt R. Er beantragt, keine Prozesskostenhilfe zu gewähren.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Beschwerdefrist ist noch offen, als nunmehr eine unbedingt erhobene Klage des A gegen den B eingeht, die unter Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens direkt an B zugestellt wird. Nachdem von B keine fristgerechte Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erfolgt, wird das beantragte Versäumnisurteil erlassen. War das korrekt?


Versäumnisurteil – Übungsfall 2

Der späte Schriftsatz

A hat Klage gegen B erhoben. Das Gericht bestimmt unter Beachtung aller erforderlichen Fristen einen frühen ersten Termin auf den 10.12.2010 und weist den Kläger im Rahmen der Terminsladung auf die Unschlüssigkeit seiner Klage hin. Am 6.12.2010 geht daraufhin ein Schriftsatz des A bei Gericht ein, dessen neuer Tatsachenvortrag die Unschlüssigkeit beseitigt. Auf Grund der schon am 7.12.2010 verfügten Zustellung an den Beklagten erreicht diesen der Schriftsatz noch am 9.12.2010.

Im Termin vom 10.12.2010 erscheint B nicht. Auf Antrag des A erlässt das Gericht daraufhin Versäumnisurteil. Zu recht?


Versäumnisurteil – Übungsfall 3

Der konfliktscheue Postbote

A hat gegen den Geschäftsinhaber B Klage erhoben. Deren Zustellung hat der Postbote P vorzunehmen, der die Klage – entsprechend ihrer Adressierung – im Geschäftslokal des B zustellen möchte.

B ist allerdings, als P erscheint, nicht anwesend, und der im Geschäft tätige Verkäufer V erklärt dem P, er wolle mit so unangenehmen Sachen nichts zu tun haben. P legt die Klageschrift daraufhin in den Briefkasten des Geschäftslokals ein.