von Professor Dr. Hubert Schmidt *
Zu Beginn des Studiums steht der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Rechts auf dem Stundenplan – getreu dem Motto: Man muss das Brett da anbohren, wo es am dicksten ist. Nach den Lehr- und Lernbüchern stellen wir nun die Fallsammlungen vor.**
von Professor Dr. Hubert Schmidt *
Das Wintersemester ist traditionell das Anfangssemester. Ebenso traditionell steht zu Beginn des Studiums der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Rechts auf dem Stundenplan – scheinbar getreu dem Motto: Man muss das Brett da anbohren, wo es am dicksten ist. Wir stellen die Bücher dazu vor: Im ersten Teil die Lehr- und Lernbücher, im zweiten Teil die Fallsammlungen.
von Rechtsanwalt Professor Dr. Hubert Schmidt *
Handelsrecht hat im Studium zwei Standorte: Zum einen ist es Teil des Pflichtfachstudiums, zum anderen gehört es auch zum unternehmensrechtlichen Schwerpunktbereich. Die Ausbildungsliteratur zum Handelsrecht ist denn auch weit gefächert, es gibt für alle Ansprüche etwas.
Wer es „ganz genau wissen“ will, wird mit „großen Lehrbüchern“ ebenso bedient wie jemand, der sich nur einen (mehr oder weniger) groben Überblick verschaffen will und daher zu einem „Lernbuch“ oder einem Grundriss greift, der teils das Handels- und Gesellschaftsrecht erfasst. Daneben gibt es die Fallsammlungen. Hier werden Bücher ab dem Erscheinungsjahr 2008 vorgestellt, so dass neben anderen die herausragenden Lehrbücher von Canaris (1) und K. Schmidt (2) aus der Betrachtung herausfallen.
Das soll aber nicht heißen: aus den Augen, aus dem Sinn. Denn es lohnt sich unbedingt, die beiden Bände zur Hand zu nehmen, wenn man eine Seminararbeit schreibt oder sich gründlich mit Handelsrecht beschäftigen möchte. Die Kernaussagen sind jenseits des Erfordernisses von Aktualität (hier wäre allerdings dem Lehrbuch von K. Schmidt eine sehr baldige Neuauflage zu wünschen!) immer noch gültig und gerade die Auseinandersetzung beider Autoren mit den Standpunkten des jeweils anderen ist ausgesprochen anregend.
von Dr. Matthias Wiemers *
Das Europarecht ist einerseits ein eigenständiges Rechtsgebiet, andererseits wirkt es – der Idee der begrenzten Einzelermächtigung zum Trotz – auf mittlerweile fast alle Rechtsgebiete ein, die wir in Deutschland kennen. Entsprechend groß ist das Lehrbuchangebot. Eine Übersicht.
Berücksichtigt haben wir nur Titel, die das gesamte Europarecht vorstellen. Spezielle Literatur, wie etwa zum Europäischen Arbeitsrecht, fand keinen Eingang in unserer Auswahl. Denn in erstaunlicher Parallele zum europapolitischen Postulat der „Einheit in Vielfalt“ finden sich hier Titel in enormer Vielfalt auch zu sehr speziellen Fragestellungen. Einige Titel eignen sich eher für das Wahlfachstudium, die Lektüre der Grundrisse ist dagegen Pflicht für alle Studierenden.