Die Seiten des Jura Journals auf www.juramond.de bieten Informationen für Studierende, Rechtsreferendare und junge Anwälte. Ob es um aktuelle Entwicklungen in der Juristenausbildung oder der Bildungspolitik geht, um Examenstipps, interessante Auslandsaufenthalte, lebendige Stationsberichte, hilfreiche Hinweise für die Bewerbung, Berufsbilder oder Buchempfehlungen – bei uns finden Sie immer das Richtige für Studium, Referendariat und Berufsstart!
Im Auftrag der Hochschulinitiative Neue Bundesländer untersuchte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Zufriedenheit von Studierenden in Ost und West. Die Absolventenbefragung ergab, dass die Unterschiede in der Bewertung ost- und westdeutscher Hochschulen eher gering sind.
Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt (LJPA) hat Richtlinien für eine neue, an der anwaltlichen Praxis orientierte Form einer Prüfungsklausur für das zweite Juristische Staatsexamen vorgelegt. Nach einem Beschluss der Präsidenten der Prüfungsämter der Länder soll die neue Klausurform ab 2013 von angehenden Juristinnen und Juristen in allen Bundesländern geschrieben werden.
Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) forderte im Zusammenhang mit der Vorstellung der Ziele und Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit eine Steigerung der Auslandsmobilität der deutschen Studierenden und eine strategische Internationalisierung der deutschen Hochschulen.
Die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV) veranstaltet am 13. Mai 2012 die LL.M.-Messe „Meet the Law Schools“. Vertreter von 16 renommierten amerikanischen Law Schools präsentieren ihre Fakultät in Köln. DIe Leiter der Graduiertenprogramme stehen Rede und Antwort und bieten sich als persönliche Ansprechpartner für spätere Bewerbungen an.
Das Auswärtige Amt sucht Persönlichkeiten mit großer Flexibilität und Leistungsfähigkeit, ausgeprägtem Interesse für politische Zusammenhänge, mit hoher sozialer und interkultureller Kompetenz und fortgesetzter Neugier auf neue Länder und Kulturen. Studierende aller Fachrichtungen, die sich für eine Tätigkeit im höheren Auswärtigen Dienst interessieren, können an den Bewerbertagen der Akademie Auswärtiger Dienst teilnehmen, die am 7. Februar in Bonn und am 9. Februar in Berlin stattfinden.
Nahezu alle Studierenden in Deutschland haben Eltern mit einem Universitätsabschluss. Nur zwei Prozent kommen aus Familien, bei denen die Eltern keinen Hochschulabschluss haben. Das ist das Ergebnis einer neuen Untersuchung.
Schon seit Jahren zieht es viele junge Deutsche zum Studium nach Österreich, wo es ebenso wie in den Niederlanden kaum Beschränkungen durch einen Numerus Clausus gibt. Die Niederlande, wo die Deutschen inzwischen die größte Gruppe unter den ausländischen Studierenden stellen, fordern deshalb Ausgleichszahlungen von Deutschland.
An den deutschen Universitäten betreut ein(e) Professor(in) im Schnitt 60 Studierende. Zwar steigt die Zahl der Professor(inn)en an, die Zahl der Studierenden wächst jedoch in noch weit höherem Maße. Dadurch hat sich das Betreuungsverhältnis weiter verschlechtert.
Das Bundesamt für Justiz hat die Statistik der juristischen Prüfungen für 2010 fertiggestellt. Es enthält u. a. die Ergebnisse der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung für alle Länder.
Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, sondern sind grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z. B. Semesterticket) erlangt, entschied der BFH.
Das Niedersächsische OVG hat die Entscheidung des VG Hannover, dass die Universität Hannover Doktortitel nicht allein deshalb entziehen darf, weil der Doktorvater bestochen wurde, bestätigt. Hintergrund ist die Bestechung eines ehemaligen Rechtsprofessors durch ein Institut für Promotionsvermittlung und -beratung, das ein Erfolgshonorar für jeden Doktoranden zahlte. Die Universität Hannover entzog acht Doktoren in der Folge die Doktorwürde.
Im Studienjahr 2011 (Sommersemester 2011 und Wintersemester 2011/2012) nahmen nach ersten vorläufigen Ergebnissen 515.800 Studienanfänger und -anfängerinnen ein Studium an Hochschulen in Deutschland auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Erstsemester damit im Vergleich zu 2010 um 16 Prozent. Die Zahl der männlichen Studienanfänger nahm mit 23 Prozent deutlich stärker zu als die der weiblichen mit neun Prozent.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung durch Erkrankung, Pflege und Tod des Vaters vor bzw. während der Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erst nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse noch unverzüglich war.
Sachverhalt:
A erhält einen Gebührenbescheid der Stadt S, wonach er ab sofort eine jährliche Abwassersondernutzungsgebühr zahlen soll. Die Gebühr wurde in einer entsprechenden Gebührensatzung der Stadt S festgelegt. A erhebt bei der zuständigen Behörde Widerspruch gegen den Bescheid. Der zuständige Behördenmitarbeiter M erkennt, dass der Bescheid schon deswegen rechtswidrig ist, weil die in Rede stehende Gebührensatzung auf Grund eines unheilbaren Verfahrensfehlers unwirksam ist. Wie wird Behördenmitarbeiter M hinsichtlich der Begründetheit des Widerspruchs entscheiden?
Sachverhalt:
L beginnt nach erfolgter Baugenehmigung mit der Errichtung eines Schuppens im Bereich eines Bebauungsplans. Sein Nachbar N ist darüber nicht gerade erfreut. Er legt deshalb bei der zuständigen Ausgangsbehörde Widerspruch ein mit der Begründung, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt habe. Bei der Behörde wird in der Folge intern heftig über die Frage der Fertigung eines Abhilfebescheids diskutiert. Wie wird die Behörde über den Widerspruch des B entscheiden?
Sachverhalt:
Behördenmitarbeiter B sieht sich mit der Bearbeitung eines Antrags des A auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Kiosks in der Stadt S auf dem Platz P konfrontiert. Der Behördenleiter hat ihn angewiesen, dem Antrag des A zwar stattzugeben, jedoch mit der Maßgabe, dass für dessen Betrieb das Ladenschlussgesetz gilt.
Wie wird B den Tenor im Ausspruch zur Hauptsache verfassen?
Eine außergewöhnliche Belastung, die eine zweite Wiederholung der Prüfung rechtfertigt, kann gegeben sein, wenn der Prüfling während der Prüfung wegen des Todes einer nahestehenden Person Belastungen ausgesetzt gewesen ist. Beim Tod der nächsten Angehörigen (Eltern, Abkömmlingen und Ehegatten) kurz vor oder während einer Prüfungsphase kann eine außergewöhnliche Belastung regelmäßig vermutet werden. Beim Tod anderer Personen spricht eine widerlegbare Vermutung gegen eine außergewöhnliche Belastung. Das entschied das Sächsische OVG.
Der in der Slowakei erworbene akademische Grad „doktor práv“ („JUDr.“) darf in Nordrhein-Westfalen nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der deutschen Form „Dr.“ als Namenszusatz geführt werden (VG Arnsberg, Urteil vom 27. 7. 2011).
Ist Ihnen die geniale Antwort mal wieder erst hinterher eingefallen? Als das Meeting vorbei war, als der Kollege schon wieder draußen ist? In vielen Situationen werden wir angegriffen und würden gerne schlagfertig reagieren, doch der Angriff blockiert uns und die passende Antwort fällt uns partout nicht ein.
Wem in der Slowakischen Republik der akademische Grad „doktor prav“ (Abkürzung „JUDr.“) verliehen wurde, darf den Titel in Deutschland nicht in der Form als „Dr.“ vor den Namen führen. Das VG Freiburg entschied, dass der slowakische Hochschulgrad „doktor prav - JUDr.“ nicht mit dem deutschen „Dr.“ gleichzusetzen ist (VG Freiburg, Urteil vom 26.1.2011, Az.: 1 K 1638/10).

Wer von anderen Autoren wörtlich übernommene Stellen in seiner Arbeit nicht besonders kennzeichnet, begeht einen Täuschungsversuch, der die Bewertung einer Arbeit mit „nicht ausreichend“ rechtfertigt (VGMünster, Urteil vom 20. 2. 2009 – 10 K 1212/07).